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Wissenswertes über staatliche
Fördermittel
Letzte Meldung:
Neben dem unveränderten
KfW-Wohneigentumsprogramm und dem KfW-CO2 Gebäudesanierungs-
programm werden drei neue Programme angeboten:
1. Wohnraum Modernisieren:
Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von
klimaschutz-
relevanten Maßnahmen (ÖKO-PLUS) und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen
(STANDARD)
in allen bestehenden Wohngebäuden.
Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zinssatz richtet
sich nach dem Anteil
für STANDARD- bzw. ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Kredit aus diesem
Programm. Je höher der
Kreditanteil für ÖKO-PLUS-Maßnahmen, umso günstiger der Zins.
Zu den STANDARD Maßnahmen gehören u. a.
Fenstererneuerung, Sanitärinstallation,
Fußböden
und Einbau von Standardheizungstechnik.
ÖKO-PLUS-Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände, des Daches und der
Kellerdecke
sowie Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung
und Nah-/Fernwärme.
Kombinationen der Maßnahmen sind auch möglich.
Es gibt drei Kategorien: STANDARD, MIX und ÖKO-PLUS. Die Variante MIX gilt für
Investitionen
deren Kreditanteil von ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Gesamtkredit mindestens 1/3
und höchstens
2/3 beträgt. Der maximale Kreditbetrag ist 100.000 EUR je Wohneinheit.
Für umfassende Klimaschutzmaßnahmen ("Maßnahmenpakete") an Gebäuden,
die vor 1979 errichtet
wurden, steht das aus Bundesmitteln verbilligte KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramm
auch weiterhin
zur Verfügung.
2. Solarstrom Erzeugen: Für die Finanzierung von kleineren
Photovoltaik-Investitionen bietet die
KfW Förderbank ein separates, einfach konzipiertes Programm an. Der Kredithöchstbetrag
liegt
bei 50.000 EUR. Es steht mit Ausnahme von Kommunen allen Antragstellern offen.
Anlagen mit einem Kreditbedarf von über 50.000 EUR, die gewerblich betrieben
werden, werden
im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert.
Der Zinssatz
würde bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, 2 tilgungsfreien
Anlaufjahren und einer Zins-
bindung von 10 Jahren nom. 3,20 % p. a. und eff. 3,99 % p.a..
3. Ökologisch Bauen: In diesem Programm werden energetisch hochwertige
Neubauten gefördert.
Die Passivhäuser sowie KfW-Energiesparhäuser 40 und 60, die bisher im KfW
CO2-Gebäudesanie-
rungsprogramm bzw. im KfW-Programm zur CO2-Minderung mitfinanziert wurden,
werden bei
unveränderten Bestimmungen zusammengefasst. Der Zinssatz bei den
KfW-Energiesparhäusern
60 beträgt ab 01.01.2005 für ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit, 3
tilgungsfreien Anlaufjahren
und 10 Jahren Zinsbindung nom. 3,05 % p.a. und eff. 3,63 % p.a. Für die aus
Bundesmitteln
zinsverbilligten KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser beträgt der
Zinssatz nom. 2,15 % p.a.
und eff. 2,69 % p.a..
Die Verwendungszwecke aus dem derzeitigen KfW-Programm zur CO2-Minderung finden
sich
vollumfänglich in den neuen Programmen wieder. Anträge können ab sofort bei
allen Banken
und Sparkassen gestellt werden.
Interessierte erhalten weitere Beratung im Informationszentrum der KfW Förderbank
(zum Ortstarif). Tel.: 01801 / 335577 oder unter www.kfw-foerderbank.de.
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