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CE-Kennzeichnung

Seit dem 01. Februar 2010 müssen alle Fenster und Türen mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Nachfolgend finden Sie die Wichtigsten Informationen rund um die Kennzeichnungspflicht. 

Was beinhaltet die CE-Kennzeichnung?

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt den Anforderungen, die in den für das Produkt geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt sind, genügt und unter Einhaltung der Vorgaben der maßgeblichen Produktnorm, für Fenster und Türen - DIN EN 14351-1, hergestellt wurde.

Wer hat die CE-Kennzeichnung ausgearbeitet?

Das Dokument EN 14351-1 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 33 Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird.

Was bedeutet dies für den Produktionsablauf?

Mit dem CE-Zeichen werden Produkteigenschaften deklariert. Dafür ist es laut EN notwendig, die Fertigung mit einer werkseigenen Produktionskontrolle zu überwachen, um die Einhaltung der Eigenschaften zu gewährleisten.

Welche Vorteile ergeben sich für den Endkunden?

Der Endkunde kann aus dem CE-Zeichen die Eigenschaften seiner Produkte entnehmen. Somit erleichtert es den Vergleich von Produkten innerhalb von Europa.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Weiterführendes Informationsmaterial erhalten Sie z.B. beim ift-Rosenheim

 

K. Heinzmann e.K. - Gewerbegebiet Goldberg - Rudolf-Diesel-Str. 19 - 97318 Kitzingen